Einzelne Flurstücke mit Grundschuld belastet

  • Hallo.

    Ich bin leider noch nicht allzulang im Grundbuch und habe gleich ein richtiges Pfund gelegt. :oops:

    Ich habe eine Grundschuld eingetragen und damit einzelne (von mehreren) Flurstücke eines Grundstücks belastet.
    Also leider ohne Abschreibung der Flurstücke als neue Grundstücke. :(

    Wenigstens die Briefe sind noch nicht rausgeschickt worden.

    Kann ich die Rechte jetzt einfach (ggf. wegen offensichtlicher Unrichtigkeit) löschen und nach Grundstücksteilung korrekt neu eintragen??
    Oder ist die Bewilligung durch meine falsche Eintragung verbraucht und ich brauche eine neue Bewilligung?

    Und ist das Recht mit einem (wohl) unzulässigen Belastungsgegenstand aktuell überhaupt wirksam oder ist mein gebauter Mist noch schlimmer als ich jetzt schon glaube.

    Meine Haftpflichtversicherung ist leider nicht allzu hoch. :( :oops:

    Ich muss jetzt leider schon los, hoffe aber auf hilfreiche Antworten - oder vielleicht sogar eine Auffassung die eine Flurstücksbelastung als zulässig erachtet ( ;) ).

  • Wenn sich die Grundschuldbestellungsurkunde nur auf einzelne von meheren Flurstücken ein und desselben Grundstücks bezog, ist die Grundschuld an den eingetragenen Flurstücken auch ohne rechtliche Verselbständigung der belasteten Flurstücke ohne weiteres materiell entstanden.

    § 7 GBO ist nur eine Ordnungsvorschrift. Materiellrechtlich liegen Einigung und Eintragung vor (§ 873 Abs.1 BGB). Eine Teilflächenbelastung wäre nach dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz bei genauer Bezeichnung der Teilfläche (z.B. durch Karte) sogar möglich und wirksam, wenn die Teilfläche kein Flurstück bildet.

  • Genau, ein Fall für die Haftpflichtversicherung dürfte das nicht sein.

    :troest:

    Die belasteten Flurstücke ergeben sich aber auch aus der Grundschuldeintragung, ja?

    Wenn mir das passiert wäre, hätte ich die belasteten Flurstücke einfach im Nachhinein von dem unbelasteten Restgrundstück abgeschrieben und unter einer neuen BV-Nr. als selbständiges Grundstück gebucht - so als nachträgliche Beachtung des § 7 GBO quasi. Die Eintragung der Grundschuld würde ich dann hinsichtlich der BV-Nr. des Belastungsgegenstandes "aktualisieren" und die in der Grundschuldeintragung (hoffentlich) einzeln bezeichneten Flurstücke röten.

    Wenn es nicht so viele unbelastete Flurstücke sind, könnte man natürlich auch die vom belasteten Restgrundstück abschreiben und unter einer neuen BV-Nr. buchen; so würde man sich die "Aktualisierung" der Grundschuldeintragung hinsichtlich der BV-Nr. des Belastungsgegenstandes sparen, weil der ja noch unter der alten BV-Nr. steht.

    Oder ist das jetzt doof?

  • Streng genommen ist das im nachhinein natürlich nicht mehr zulässig.

    Ob man so verfährt oder nicht, ist insbesondere für den Inhalt der Briefe bedeutsam, auf denen man dann sowohl den ursprünglichen Stand (belastet: nur einzelne Flurstücke eines Grundstücks) als auch -ausnahmsweise von Amts wegen- die nachträgliche Teilung des Grundstücks vermerken müsste.

  • Ach ja - die blöden Briefe!

    Komplett sparen könnte man sich diesen (streng genommen unzulässigen) Schritt natürlich, wenn eine Veräußerung der mit der Grundschuld (vorweg-?) belasteten Flurstücke anstünde. So ein bisschen riecht das ja schon danach. Dann kämen die Väter des § 7 GBO immerhin noch bei der Eigentumsumschreibung auf ihre Kosten.

    Aber der Kollege wird das schon machen... ;)

  • Auf jeden Fall. :D
    Wenn die Belastung tatsächlich im Zusammenhang mit einer Veräußerung steht, würde ich mir die Teilung auch verkneifen. Sonst würde ich es nicht so streng nehmen und sie eintragen.

    Life is short... eat dessert first!

  • Da die Grundschuld 1.100.000,- € absichern soll kostete sie mich einge Stunden der letzten Nacht...

    Aber ihr habt mir sehr geholfen.
    Ich bin gerade dabei die nachträgliche Teilung vorzunehmen und da der Brief noch nicht geschrieben ist sollte dieser und das Recht insgesamt nach meiner Teilung auch insgesamt schlüssig, eindeutig und rechtlich zulässig sein.

    Ich danke euch. :)

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