Hallo Zusammen,
in dem Verbraucherinsolvenzverfahren ist auch eine mögliche Restschuldbefreiung vorgesehen. Den Antrag auf Restschb. kann nur der Schuldner stellen. Meine Frage: Wenn der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung stellt, muß er dann auch nicht seine pfändbaren Einkommensteile an ....einen Treuhänder abtreten? Der Schuldner hat bereits vor dem Antrag eines Gläubigers auf Verbraucherinsolvenz seine pfändbaren Einkommensteile abgetreten.
Danke für Eure Stellungnahmen.