Was soll der (einzelne) Sachbearbeiter denn für ein persönliches Interesse daran haben, Leistungen zu verweigern?
Wenn ICH so verfahren würde, hätte ich mehr als genug Gründe dafür:
ich spar mir, einen formellen Antrag zu prüfen
ich spar mir, einen Bescheid zu erlassen
ich spar mir ein Widerspruchsverfahren
ich erspare mir, dass der Ast sich via BerH anwaltlich vertreten lässt; ohne Bescheid hat er Probleme bei der Bewilligung und natürlich auch, überhaupt einen Anwalt zu finden. Welcher RA macht denn gerne solche komsichen Sachen :"habe den Sachbearbeiter gerfragt, ob ich nicht auch..er sagt nein. Wie der heißt? Weiß ich nicht, das sind ja immer andere. Nein, ich habe keinen festen Sachberbietr. Da zieht man eine Nummer und kommt zu irgendwem. Wie ich das beweisen kann?"
Diese Argumentation führt aber dazu, dass man bereits für jede Geltendmachung eines Anspruchs einen Anwalt zubilligen müsste (denn es könnte ja sein, man wird abgewimmelt ..... etc.) - die Rechtsprechung hierzu muss ich sicher nicht nochmal aufführen.
Den Leuten muss lediglich klar sein, dass sie für jede Leistung einen Antrag stellen können und auch das Recht haben, dass dieser notfalls auf der Behörde aufgenommen wird. Das ist denen mit einem Satz erklärt, entweder wenn sie zum Gericht kommen oder aber in der Kanzlei des Anwalts aufschlagen (das kann so jeder Kanzleiangestellte schon sagen). Das Problem ist nur, dass man in der Anwaltskanzlei gar kein Interesse hat, diesen Satz zu sagen ..... !!
Alles anzeigen Alles anzeigen.... Wird aber nicht gemacht, damit nichts schriftliches vorliegt, wogegen die Leute vorgehen könnten. Außerdem habe ich als Bearbeiter auch schon 50% aller Anträge damit erledigt, dass ich einfach über den Tisch behaupte, die Leistung gibt´s nicht. Und für diese Sauerrei .......
Muß in Deinem Beritt ja schrecklich zugehen.
Ich spreche mich aber gegen eine solche "Vorverurteilung" aller Behörden aus. Ich denke es gibt auch - so zumindest meine Erfahrung - zahlreiche Behörden, die ihren Aufgaben nachkommen.
Was soll der (einzelne) Sachbearbeiter denn für ein persönliches Interesse daran haben, Leistungen zu verweigern?
Nun ja, in meinem Beritt ist es allerdings ähnlich schrecklich. Die ASt haben teilweise schriftliche Anträge ans Jobcenter mit, die ihnen dort nicht abgenommen werden, weil "..dass gibts sowieso nicht", etc.
LGN
Derartigem Unrecht muss man aber entgegentreten, und zwar mit Dienstaufsichtsbeschwerde. Und dafür würde es von mir dann wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen Schein geben.