Hallo,
bei uns stellt sich gerade die Frage, ob der GF in dem Rubrum immer namentlich gennat werden muss.
Wie ist dass bei euch an den Gerichten?
Schreiben die Richter dort GmbH XY vertr. d.d. GF Herrn B? Oder wird dieser gar nicht genau bezeichnet?
Geschäftsführer im Rubrum namentlich genannt?
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Ich kann zwar nicht sagen, wie es unsere Gerichte handhaben. Wahrscheinlich je nachdem, ob ihnen die Namen vorliegen. Aber müssen muss man nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. Weil das auch unsinnig ist, weil der Geschäftsführer in beliebiger Abfolge berufen und abbestellt werden kann.
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Weil das auch unsinnig ist, weil der Geschäftsführer in beliebiger Abfolge berufen und abbestellt werden kann.
Tendiere ich aus genau diesem Grunde auch zu.
Hat noch jemand Erfahrungen & Argumente? Hab im Zöller nur Rn. 8 zu §253 ZPO gefunden. -
"vertreten durch den GF" reicht - alles andere wäre ja totaler Unsinn. Dann müsste man nämlich jedes Mal, wenn der GF wechselt das Urteil berichtigen. Unsere Gesetzgeber nehmen zwar nicht immer Rücksicht auf die Praxis, aber in diesem Fall zum Glück schon.... Kann natürlich auch Zufall gewesen sein
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"vertreten durch den GF" reicht
müsste dann auch für die Zustellungsurkunde gelten bzw. reichen, oder? -
"vertreten durch den GF" reicht
müsste dann auch für die Zustellungsurkunde gelten bzw. reichen, oder?
Ja, für die ZU sollte das auch reichen.
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