Elternzeit Gerichtsvollzieher

  • Guten Morgen,

    muss ein Gerichtsvollzieher, dem Elternzeit bewilligt worden ist, sein Dienstsiegel und seinen Dienstausweis während der Dauer der Elternzeit an uns zurück geben?
    Muss ich evtl. sonst noch was veranlassen? :(

    Danke!

  • Bevor hier gar keiner antwortet, versuche ich es mal:
    Dienstsiegel und Dienstausweis würde ich einziehen. Beide sind ausschließlich im Rahmen der dienstlichen Ausübung zu verwenden und der Gerichtsvollzieher ist während der Elternzeit nicht im Dienst. So eine Elternzeit kann unter Umständen sehr lange dauern (z.B. weil ein weiteres Kind folgt, die Kinderbetreuung nicht gesichert ist oder einfach nur weil's so schön ist), da weiß der Gerichtsvollzieher am Ende vielleicht gar nicht mehr, wo das Zeug liegt.
    Tja, und was sonst so zu veranlassen ist, das müssen andere beantworten. Mir fällt außer der Verteilung seiner Geschäfte, die obligatorische Glückwunschkarte zur Geburt und die Abmeldung bei der Bezügestelle nichts weiter ein.

  • - sh. auch § 9 Abs. 2 GVO -
    Letztendlich entscheidet (insbesondere auch hinsichtlich des Aktenverbleibs) die Dienstbehörde je nach Einzelfall, auch stets in Absprache mit dem GV sowie unter Berücksichtigung der geplanten Dauer der Elternzeit.

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