Guten Morgen!
Ich habe einen Schenkungsvertrag. Bei Beurkundung lag laut Urkunde dem Notar ein unbeglaubigter Grundbuchauszug vor. Weiterhin wurde in der Urkunde festgestellt, dass das Grundstück lastenfrei ist. Schuldrechtlich wurde lastenfreie Übergabe geschuldet. Auflassung liegt vor. Eigentumsumschreibung wird bewilligt und beantragt.
Tatsächlich lastet jedoch eine Grundschuld auf dem Objekt. Wie dem GBA jetzt bekannt wurde, lag dem Notar bei Beurkundung die Abt III nicht vor. Der Notar behauptet das GBA könne eintragen.
Aber irgendwie finde ich das alles nicht so toll. Immerhin hat der Beschenkte wohl nicht gewusst dass das Grundstück belastet ist. Ich hätte gerne eine Nachtragsurkunde mit Klarstellung.
Kann das GBA eine solche verlangen? Oder muss eingetragen werden?
Was meint ihr?