Hallo Ihr,
ich bin neu hier. Ihr seid als Rechtspfleger meine letzte Hoffnung. Ich hab schon das ganze Internet durchforstet und finde immer nur Pillepalle.
Ich weiß, dass man bei der Pfändung von Lebensversicherung sowohl im Vorl. Zahlungsverbot als auch im Pfüb nicht zwingend die Versicherungsscheinnummer mit angeben muss - ähnlich wie bei der KOntenpfändung. Nun hab ich meine erste Versicherung, die deswegen rumschimpft und der Meinung ist, dass meine Forderung nicht hinreichend bezeichnet ist.
Ich kann ja nun schlecht schreiben, dass ich das aber weiß, dass man die Vers-Nr. nicht mit angeben muss. Wir haben sogar das Geburtsdatum des Schuldners mit angegeben.
Ihr verweist immer wieder in euren Schreiben auf den Stöber (den haben wir leider nicht). Kann mir jemand eine Begründung mit Nachweis (Urteil, Stöber o.ä.) liefern, dass man die Nummer nicht zwingend mit angeben muss. Ich wäre euch total dankbar. Ich sitze da schon seit 2 Tagen dran. Ihr seid meine letzte Hoffnung.
Vielen vielen lieben Dank für eure Hilfe.