Verlängerung der Anmeldefrist gem. § 28 I InsO, wenn Sch.name falsch veröffentlicht?

  • Hallo,

    ich bin geprüfte Rechtsfachwirtin und neu im Forum. Ich finde dieses Forum sehr gut, weil es mir manchmal beruflich weiterhilft.

    Da ich weder im Internet noch in diesem Forum etwas dazu gefunden habe, möchte ich mal die o.g. Frage aufwerfen. Der Fall liegt wie folgt:

    Die Schuldnerin ist am 3.5.11 in Inso gegangen. Das InsoGericht hat dies veröffentlicht, allerdings war der Name der Schuldnerin falsch geschrieben (w statt v im Namen). Frist zur Anmeldung der Forderungen war auf 31.5.11 festgesetzt (also schon recht kurz).

    Am 24.5.2011 hat das InsoGericht dann zufällig festgestellt, dass der Name falsch ist und einen Beschluss mit der Namensänderung verfaßt - die Frist zur Anmeldung der Forderungen wurde aber nicht verlängert.

    Gläubiger konnten die Schuldnerin bei den Inso-Bekanntmachungen aber gar nicht finden, weil sie ja falsch geschrieben war.

    Gibt es in einem solchen Fall nicht die Möglichkeit der Fristverlängerung? Unser Büro hat z.B. auch nach der Schuldnerin gesucht, diese aber wegen des falschen Namens nicht gefunden. Nun wird das Gericht sicherlich die Gerichtskosten für die Nachmeldung fordern, was ich vor obigem Hintergrund ungerechtfertigt finde.

    Ich würde mich sehr über Antworten und Hintergrundinformationen zu diesem Thema freuen.

    Herzlichen Dank! :)

  • Ich habe bisher auch nur gefunden, dass Fehler bei der Veröffentlichung nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen; eine Verlängerung der Anmeldefrist dürfte daher auch nicht zwingend sein.

    Meines Erachtens müsste das Gericht dann aber wenigstens prüfen, ob von der Anforderung der 15,00 € Abstand genommen werden könnte.

  • hat der TH denn zugestellt ?



    Hallo, ich nehme an TH heißt Treuhänder?! Von diesem haben wir nichts erhalten.

    Die Inso wurde lediglich beim Prüfen der Insobekanntmachungen gefunden.

    Der Prüftermin steht aber erst im Juli an, insofern ist vielleicht davon auszugehen, dass keine GK für die Nachmeldung der Forderungen angefordert werden?!

  • solange nicht im schriftlichen Verfahren geprüft wird, ziehen wir alles mit in den ersten PT was geht, wer will den wegen einer nachträglich angemeldeten Forderung noch einmal zu Gericht latschen ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)



  • nix - keine wie auch immer gerarteten Intimitäten

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das Verbot, meinen Espressovollautomaten weder in meinem "Dienstzimmer" noch in der Teeküche betreiben zu dürfen, wurde auch verwaltererseits schon bedauert.... Aber die Justiz ist ja so modern, der scheiß-pseudo-espresso aus der Kantine (das ist im leben keine vernünftige Bohenmischung) beschert mir noch irgendwann magenkrebs, da sparst das system dann die rente ein.
    Aber ist ja klar, wenn nicht Ministerium oder so bei uns unterwegs ist, ist Style und Lebensquailtät dann auch nicht untergeordneter Natur sondern schlechterdings ohne Wertigkeit.
    Das ist DDR nur ohne Sozialismus !
    Oder auch ein typisch deutsches Verdikgt über Individualität, wie es nur noch bei Behörden seine fröhlichen Urstände feiern kann....
    (ups, auch wieder DDR......)

    Zur Sache selbst: ich würde Niederschlagung der Kosten wg. unrichtiger Sachbehandlung beantragen.... - wird durchgehen, denke ich ..... (an fristgerechter Anmeldung gehindert, da ...)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Das Verbot, meinen Espressovollautomaten weder in meinem "Dienstzimmer" noch in der Teeküche betreiben zu dürfen, wurde auch verwaltererseits schon bedauert.... Aber die Justiz ist ja so modern, der scheiß-pseudo-espresso aus der Kantine (das ist im leben keine vernünftige Bohenmischung) beschert mir noch irgendwann magenkrebs, da sparst das system dann die rente ein

    Da wurde ich wohl unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf einen Kaffee eingeladen :mad:. Wobei das Ganze vielleicht auch der Versuch ist, mittels schleichender Vergiftung die Anzahl der Verwalter an die Anzahl der vorhandenen Insolvenzverfahren anzupassen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ich glaub, ich lass das mal lieber unkommentiert... (hab neulich einem Verwalter einen der Kantinenteile spendiert)... aber einer geht ja ohne damit die Versterbensrate zu erhöhen :)

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