Btw. ! Da ich so ein Gefühl hatte, hab ich mal kurz geschaut, die Veränderung einer Gerichtsakte als Gesamturkunde kann den TB der Urkundenfälschung erfüllen, BGH, 5 StR 219/96 "Soßenfall", wo der Ri. wohl auch zieml. Glück hatte. Ich glaube nicht, dass die Absprache mit einem beteil. RA etwas geändert hätte.
Und auch meinen Prob.bsp.fall gab es schon, OLG Kobl., 14 W 138/01, wenn man glaubt, sowas geht nie ins RM.