Guten Morgen.
Es gibt einen Arrestbeschluss des AG woraufhin wohl bei einer Durchsuchung 5800 € sichergestellt und dann durch die Polizei hinterlegt worden sind. Nun teilt mir die StA mit, 3000 € umzubuchen auf das Konto der Landeskasse und 2800 € auszuzahlen an den Beschuldigten.
Die Begründung ergibt sich aus dem anliegenden Schreiben an den Anwalt des Beschuldigten: Es gibt in dem Verfahren ein rechtskräftiges Urteil aus dem sich ein Anspruch auf Zahlung der Bewährungsauflage ergibt (besagte 3000 €). In dem Schreiben erklärt die StA die Aufrechnung mit dem sichergestellten Betrag.
Aus meiner Sicht kann die besagte Umbuchung/ Auszahlung nur vorgenommen werden, wenn der Beschuldigte zustimmt. Aus dem Urteil (lasse ich mir noch vorlegen) ergibt sich augenscheinlich kein Verfall, sonst wäre der Umweg über die Aufrechnung ja nicht nötig. Daher wäre der Betrag dann doch eigentlich an den Beschuldigten auszuzahlen, oder?