Hallo Zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Habe einen KFB erlassen. Der BV legt sodann Beschwerde ein, weil er meint ich hätte etwas falsch gemacht. Habe die Beschwerde an den KV übergeben. Der sagt, dass alles richtig ist. Dieses Schreiben + einer Erklärung meinerseits habe ich dem BV gesandt mit der Bitte, die Beschwerde zurückzunehmen.
Der BV nimmt seine Beschwerde zurück und beantragt, die Kosten niederzuschlagen nach § 21 GKG, weil er nur aufgrund meiner missverständlichen Formulierung im KFB Beschwerde eingelegt hätte.
Der KV beantragt nunmehr eine Kostenentscheidung zu treffen und den Streitwert des Beschwerdeverfahrens festzusetzen.
Wie seht Ihr das? BV ist doch selber schuld, wenn er die Begründung missversteht, oder? Hätte mich ja auch erstmal anrufen können....