Hallo !
Ich bin mir nicht sicher, ob ich etwas übersehen habe. Daher hier mein Fall:
Der Vater der Betreuten ist verstorben und hat die Betreute testamentarisch zur Miterbin (nicht befreite Vorerbin) bestimmt.
Seine weiteren Kinder sind die anderen Miterben sowie Nacherben im Todesfall der Betreuten.
Hinsichtlich des Anteils der Betreuten hat er Testamentsvollstreckung angeordnet. Testamentsvollstreckerin ist die Tochter A.
A ist auch die Betreuerin
Als solche hat sie Rechnung gelegt für den Zeitraum, in den auch der Erbfall fiel.
Die RL enthielt keine Angaben/Unterlagen zum Ererbten, was in Ordnung sein müßte, da sie diesbezüglich als Testamentsvollstreckerin handelt.
Ich habe sie angefragt, ob die Erbauseinandersetzung bereits abgeschlossen ist bzw. bis wann damit zu rechnen ist (Erbfalll war im Dezember 2010).
Desweiteren bat ich um Mitteilung der Vermögenswerte nebst Kontoständen.
Als Antwort gingen mit der kurzen Notiz " Erbengemeinschaft Auseinandersetzung definitiv nicht ! Keine Ahnung" Grundbuchauszüge und der Ausdruck eines Einzelengagements einer Bank ein, aus dem sich Konten/Kontostände des Erblassers zum Todestag ergeben.
Abgesehen davon, dass mich der Hinweis "Keine Ahnung" irritiert, fand ich daraufhin im Testament die Erklärung des Erblassers, dass er "die zwangsweise Auseinandersetzung gegen den Willen eines Miterben in Ansehung des gesamten Nachlasses gemäß § 2044 BGB ausdrücklich aus(schließt).".
Einen Hinweis, dass die Testamentsvollstreckerin ihr Amt nicht richtig ausübt (und ggfs. ein Ergänzungsbetreuer zwecks Prüfung der TV-Tätigkeit bestellt werden könnte) gibt es nicht.
Im Ergebnis kann ich doch nur immer wieder nett nachfragen, wie es mit der Auseinandersetzung steht und um Mitteilung der aktuellen Vermögenswerte bitten. Oder ????????????