Zweiter Verfahrenspfleger bestellt

  • Mahlzeit,
    also ich muss heute noch was fragen, denn sowas hab ich auch noch nicht gesehen...

    Vorläufige Betreuung mit Berufsbetreuer ist angordnet. Betreuter hat ein Drogenproblem. Am Verfahren beteiligt wurde zudem ein Verfahrenspfleger.

    Betreuter ist nun mit seiner Mutter zum RA und der reicht Beschwerde gegen die Anordnung der Betreuung ein und will PKH bewilligt bekommen. Nach diversen Telefonaten mit dem Richter wird letztlich der Antrag durch den RA gestellt, ihn als Verfahrenspfleger beizuordnen.

    Der Richter ordnet den RA tatsächlich als weiteren Verfahrenspfleger bei mit dem Aufgabenkreis "Beschwerde des Betroffenen vom...". 2 Wochen später wird die Beschwerde zurückgenommen. Der RA rechnet als Verfahrenspfleger 2 Stunden ab. Ich frage nach dem Einzeltätigkeitsnachweis und erhalte als Antwort, dass das ärztliche Gutachten mit dem Betreuten und seiner Mutter besprochen wurde und das 2 Stunden gedauert hat.

    Das der Betroffene ein Beschwerderecht hat ist klar, dass er sich anwaltlichen Beistand suchen kann auch, aber ist das tatsächlich ein Fall der Verfahrenspflegschaft? Wäre Beratungshilfe zunächst nicht der richtigere Weg gewesen?

    Was meint ihr? Mal so generell gefragt?

    Schöne Mittagspause DI

  • Du magst vielleicht Recht haben, aber der Richter hat ihn nun mal zum Verfahrenspfleger bestellt (berufsmäßig?) und damit hat er Anspruch auf Vergütung.

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