Hallo!
Ich habe hier ein besonderes Problem:
Ich habe einen Antrag auf PfÜb für die Pfändung von rückständigem Kindesunterhalt. Das Kind ist mittlerweile volljährig. Titel und Klausel passen alles, aber das Problem ist folgendes:
Antrag wurde von der Kindesmutter bei einem auswärtigen Gericht gestellt, da war das Kind noch minderjährig. Bis der Antrag bei mir auf dem Tisch gelandet ist, war das Kind volljährig. Ist jetzt für die Antragstellung entscheidend, wann der Antrag bei Gericht gestellt ist oder wann der PfÜb erlassen wird?
Die Kollegin beim Rechtshilfegericht war der Meinung, dass der Tag der Antragstellung entscheidend ist. Ich denke aber wichtig ist der Tag des Erlasses, oder?!
Die Antragstellerin (habe schon mit ihr telefoniert) hat mir gesagt, dass die Kinder selber nicht gegen ihren Vater vollstrecken wollen.