Servus ich schon wieder. Nur komisches Zeug heut.
Also: eingetragen wurde eine AV über eine Teilfläche zu ca. 400qm. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums wurde wegen Darlehens an die ABank verpfändet was ebenso eingetragen ist. Jetzt kommt ein Antrag auf Änderung der Vormerkung, dass jetzt eine Teilfläche von ca. 500qm Gegenstand des KV sein soll, was ja ohne Probleme geht. Aber wie ist das jetzt mit der Verpfändung? Muss die Bank jetzt mitwirken obwohl ja eigentlich ein MEHR abgesichert ist als Ursprünglich oder ist sie nicht betroffen? Erstreckt sich die Verpfändung jetzt automatisch auf die 500qm oder muss man das quasi Pfandunterstellen? Ist ein mehr auch immer wirklich ein mehr? Ich weiß ja gar nicht ob nicht die "neuen" 500qm wirtschaftlich genausoviel Wert sind wie die ursprüngliche Teilfläche die verkauft wurde. Fragen über Fragen. Weiß da jemand was? Danke schön.