Moin zusammen,
zum 01.10.2011 stehen bei uns Geschäftsverteilungsänderungen an.
Leider ist es so, dass Insolvenzsachen nicht sehr beliebt sind und wir das Problem haben, jemanden "zwangszuverpflichten".
Wir bekommen zum 01.10.2011 2 Berufsanfänger.
Kennst jemand Rechtsprechung, Aufsätze oder Entscheidungen, wonach ein Berufsanfänger trotz § 18 IV RPflG wegen "interner" Unmöglichkeit trotzdem Insolvenzsachen bearbeiten darf?
Will sagen, ist die Vorschrift zwingend oder im konkreten begründeten Einzelfall abänderbar?
Weder Sufu noch Recherche haben ein brauchbares Ergebnis geliefert.
Meinungen, Anregen oder sonstiges willkommen.
@ Mods: Sollte ihr meinen, dass Thema passt besser ins Forum Insolvenz, bitte verschieben.