Ich habe folgendes Problem. Ich habe nachträglich Beratungshilfe abgerechnet. Die Rechtspflegerin kann dem Antrag jedoch nicht entsprechen und teilt folgende Hindernisse mit: Dem Antrag muss zu entnehmen sein, dass die Antragstellerin ihre schriftlichen Erklärungen im Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe und ihre Unterschrift grundsätzlich vor Gewährung von Beratungshilfe druch den Rechtsanwalt abgeleistet hat.
Was kann ich hier erwidern?
Vielen Dank schon mal im Voraus. LG