Hallo,
ich habe als Erwerber einen serbischen Staatsangehörigen, verheiratet im gesetzlichen Güterstand (Errungenschaftsgemeinschaft). Das Eigentum soll auf ihn allein übergehen. Der serbische Käufer hat alleine - also ohne die Mitwirkung der Ehefrau - eine Rechtswahl bezüglich des zu erwerbenden Grundbesitzes getroffen und Deutsches Recht gewählt und den Kaufvertrag abgeschlossen.
Nach den Ausführungen in Hügel muss ich als Grundbuchamt keine weitere Prüfung vornehmen, wenn die nicht nur theoretische Möglichkeit des Erwerbs von Alleineigentum besteht.
Die serbischen Eheleute können durch Vereinbarung von der gemeinsamen Verwaltung des Vermögens abweichen und festlegen, dass ein Ehegatte alleine das gemeinsame Vermögen verwaltet.
Dass hieße doch für mich, dass grundsätzlich die Möglichkeit des Alleinerwerbs durch den Käufer besteht und ich keine weiteren Nachforschungen anstellen muss, auch wenn es mir reichlich komisch vorkommt, wenn die Rechtswahl nur durch einen der Ehegatten getroffen wird. Oder??
Bin gerade etwas überfragt und habe in der Suchfunktion nichts passendes gefunden.