Ich bin leider nicht fündig geworden:
Die Weisung von 400,00 € Geldbuße ist in Arbeitsstunden umgewandelt worden. Muss ich dies dem Erziehungsregister mitteilen?
Ich bin leider nicht fündig geworden:
Die Weisung von 400,00 € Geldbuße ist in Arbeitsstunden umgewandelt worden. Muss ich dies dem Erziehungsregister mitteilen?
Aber § 19 verweist auf § 10, der hier und in den wenigsten Jugensachen zutreffen dürfte.
Ich schubse noch mal.... Kennt jemand vielleicht eine Begründung für Eintragung oder Nichteintragung?
Nein, kenne ich nicht.
Ich würde es im Zweifel auch mitteilen. Wenn ich mir nicht sicher bin, mache ich eine Mitteilung. Wenn es nicht eintragungspflichtig ist, meldet sich die entsprechende Stelle und dann weiß ich es. Obwohl es, zugegebenermaßen, auch nicht die feine Art ist. Aber lieber einmal zu viel als zu wenig mitgeteilt.
Wenn das tatsächlich eine Weisung war, dann steht im BRZ eh nur das Wort "Weisung" drin und nicht, was es genau ist...dann ist auch egal, wenn die Weisung an sich geändert wird.
Weißt Du auch, ob bei Auflagen auch nur "Auflagen" aufgeführt ist? Dann wäre die Mitteilung, wenn durch Beschluss die Auflage geändert wird, ja auch überflüssig.
In diesen Fällen wird die konkrete Auflage eingetragen, z. B. "Erbringung von Arbeitsleistungen".
Bei den Auflagen muss eine der 4 Möglichkeiten eingetragen werden. Mir ist allerdings keine Tatkennziffer für das BZR bekannt, die "Auflage geändert in..." lautet. M.E. muss die Änderung nicht eingetragen werden, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren
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