Liebe Kollegen,
ist es erforderlich die Anträge, welche man aufnimmt in Abschrift selbst zu behalten und ein RaSt-Register zu führen?
Ich meine damit sowohl die Anträge für das eigene Gericht als auch die Anträge für das fremde Gericht???
Ich kenne zwei Meinungen...ein Kollege trägt alles in ein AR Register ein (die Anträge für andere Gerichte) und ein weiterer Kollege leitet die externen Anträge einfach weiter und behält dazu nichts...
?!?