Bräuchte mal die Hilfe von einem Todeserklärungsexperten, nachdem ich nicht mal nen Kommentar habe:
Ich habe in einem Verfahren (Kriegsverschollenheit) aus Versehen den Todeserklärungsbeschluss gemacht, obwohl die Aufgebotsfrist erst Ende Oktober abläuft. Der Beschluss ist auch rausgegangen, erst der Gemeinde ist es aufgefallen.
Kann man da noch was machen? Ist der Beschluss nichtig oder von Amts wegen aufzuheben?
Danke, schon mal