Todeserklärung vor Ablauf Aufgebotsfrist

  • Bräuchte mal die Hilfe von einem Todeserklärungsexperten, nachdem ich nicht mal nen Kommentar habe:

    Ich habe in einem Verfahren (Kriegsverschollenheit) aus Versehen den Todeserklärungsbeschluss gemacht, obwohl die Aufgebotsfrist erst Ende Oktober abläuft. Der Beschluss ist auch rausgegangen, erst der Gemeinde ist es aufgefallen.

    Kann man da noch was machen? Ist der Beschluss nichtig oder von Amts wegen aufzuheben?

    Danke, schon mal

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Ich würde den Ablauf der Aufgebotsfrist abwarten und dann in entspr. Anwendung von § 48 FamFG (Todeserklärungen sind gem. § 13 VerschG Verfahren der freiw. Gerichtsbarkeit) den Beschluss aufheben und gleichzeitig einen erneuten Todeserklärungsbeschluss erlassen. Passt zwar vom Wortlaut des § 48 FamFG nicht ganz, vom Sinn und Zweck aber m.E. schon.

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