Unter Berücksichtigung der Rente ergibt sich ein Sockelbetrag nach §§ 850k Abs. 4, 850c ZPO von monatlich 1.044,07 EUR.
Rechnet man die Betriebsrente monatlich hinzu, wären monatlich 1.069,03 EUR unpfändbar.
Da die Betriebsrente vierteljährlich gezahlt wird, würde ich die Differenz (24,96 EUR) mal 3 nehmen, und den 1.044,07 EUR viertljährlich hinzurechnen.Insoweit ergäbe sich folgende Freibeträge:
Grundsätzlich EUR 1.044,07, jedoch in den Monaten September, Dezember, März und Juni EUR 1.118,95.
Um nochmal auf das Thema zurückzukommen: Hättet ihr Bedenken, hier zwei Sockelbeträge festzusetzen (üblicher Zahlungsmonat und Monat am Quartalsende)? Scheint mir eine ganz gelungene Lösung zu sein.