Angemeldet ist eine GmbH zur Ersteintragung. In der Firma ist das Sonder- bzw. Bildzeichen ³ enthalten.
Im Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, heißt es unter Rn. 215, dass Sonderzeichen nicht eintragungsfähig sind, da sie in ihrer Aussprache objektiv mehrdeutig sind - wobei mir in meinem Fall zur Aussprache nur zwei Varianten einfallen würden: "hoch drei" und "kubik".
Außerdem habe ich eine Entscheidung des LG Stade aus 2008 gefunden (8 T 3/08), das in seinem Fall die Eintragung des Zusatzes "m³" ablehnte, da es sich um ein Bildzeichen handle, das nicht zur Kennzeichnugs- und Unterscheidungsfunktion einer Firma geeignet sei.
Wie würdet ihr diesen Fall beurteilen? Hat eventuell schon jemand so eine Firma eingetragen?