Hallo,
ich habe hier was, das ich so noch nie gesehen hab und von dem ich auch nicht denke, dass es so geht:
Im Jahr 2005 wurde ein Kaufvertrag geschlossen, die Erwerbsvormerkung wurde in das Grundbuch eingetragen.
Nun habe ich ein Schreiben der Erwerber erhalten. Sie legen eine beglaubigte Abschrift der Auflassung vor und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts in der sie als Empfänger im Adressfeld stehen.
Im formlosen Anschreiben beantragen sie den Vollzug der Auflassung und die Löschung der Erwerbsvormerkung.
Habt ihr sowas schonmal gesehen und geht sowas?
Ich denke, dass erstens eine Ausfertigung erteilt für das Grundbuchamt vorliegen müsste und zweitens der Notar dies einreichen müsste...
Danke.