Moin,
der Bruder des Betreuten ist verstorben.
Laut Aussage der Betreuerin war der Betreute im Auschlagungstermin beim Nachlassgericht mit anwesend und hätte auf die Erbausschlagung bestanden. Im Ausschlagungsprotokoll ist er aber nicht aufgeführt, nur die Betreuuerin.
Die Betreuerin schlägt für den Betreuten ohne Angabe von Gründen die Erbschaft aus und ich soll das Ganze nun genehmigen. Warum der Betreute nicht selbst ausgeschlagen hat, keine Ahnung, gekonnt hätte er es wahrscheinlich, er hat keinen EV und ist nicht behindert, er hat(te) ein Problem mit Alkohol. Eine Recherche am Wohnort des Verstorbenen ergab, dass dieser weder unter Betruung stand, kein Grundstück im dortigen Gerichtsbezirk hatte und auch keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis hatte. Die übrigen Brüder (vom Betreuten und Verstorbenen) haben als Ausschlagungsgrund Überschuldung angegeben. Ob Überschuldung vorliegt kann ich nicht beurteilen, mir liegen dazu jedenfalls keinerlei Informatinen vor.
Meint ihr, ich sollte auch genehmigen und Überschuldung aus dem Grund annehmen, weil die übrigen Brüder auch aus diesem Grund ausgeschlagen haben, auch wenn ich Überschuldung nicht sicher weiß? Sollte ich den Betroffenen vor meiner Entscheidung nochmals anhören? Schaden könnte das ja nicht.
Danke fürs Antworten
Döner