Hallo Leute,
ich bin noch neu hier und hab da vielleicht mal ne etwas blöde Frage. Ich mache seit ca. 3 Wochen Kostenfestsetzung in Strafsachen. Folgender Sachverhalt:
Rechtsanwalt A reicht seine Berechnung nach einem Freispruch ein, der Bezi nimmt Stellung und beantragt Aufrechnung mit bisher nicht entrichteten Kosten der 1. Instanz. Nach ewigem Hin und Her gibt der RA nach und akzeptiert die Aufrechnung. Ich mache nun einen KFB mit dem Betrag X des Anwalts und erkläre, dass die Aufrechnung mit bisher nicht entrichteten Kosten des Verfahrens errfolgen kann (Begründung aus Stellungnahme des Bezis). Danach übliche Vfg sowie Bitte um Stellungnahme Bezi, wieviel noch aus der Landeskasse nach Aufrechnung zu erstatten ist.
Heute dann der Anruf der StA: Mein KFB ist falsch, die Aufrechnung könne nur die StA erklären. Auch der Zusatz, die Aufrechnung könne nunmehr mit den restlichen Verfahrenskosten erfolgen, sei falsch. Nun meine Frage: Muss ich den KFB jetzt wirklich abändern oder ist die vom Bezi beantragte Aufrechnung doch mit in den KFB aufzunehmen? Hab in meinem Studium ganze 1 1/2 Stunde Kosten in Straf gehabt und keine Ahnung. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab weder Literatur hier, noch irgendwelche Leute, die ich fragen könnte...