Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Erbschein erteilt , Ehefrau und 2 Kinder sind Erben, Zugewinngemeinschaft.
Dann gelangt ein Gütertrennungsvertrag der Eheleute zur Akte ( Ehefrau versichert mir relativ glaubhaft, den habe sie völlig vergessen). Na ja, kann ja vorkommen.
Ich ziehe als meinen Erbschein wieder ein und erteile ihn neu.
So, und jetzt gehts los:
Es erreicht mich ein Schreiben der Steuerberaterin der Familie mit der Anregung, den Erbschein erneut einzuziehen und ihn wieder unter Berücksichtigung Zugewinngemeinschaft zu erteilen.
Beigefügt: eine notarielle Urkunde genannt: Erbenfeststellungsvertrag, des Inhalts, dass der Gütertrennungsvertrag gemäß § 138 BGB wgen einseitiger Benachteiligung und Ausnutzung von Gutgläubigkeit nichtig sei.
Sinngemäß: Notar und Ehemann seien gut miteinander bekannt gewesen, der Notar habe die Ehefrau nicht ordentlcih belehrt und sie habe gar nicht gewusst, was sie da unterschreibe und was Gütertrennung sei, schon gleich gar nicht.
Der schönste Passus lautet:
"In einer Mischung aus Dankbarkeit und Gutgläubigkeit vertraute ich meinem Ehemann. Ich gehe heute davon aus, dass mein Ehemann........meine Gutgläubigkeit ausnutzte."
In diesem Stil gehts über Seiten weiter und dem Ehemann wird noch so einiges andere unterstellt.
Meine Frage:
Muss ich tatsächlich prüfen, ob der Vertrag nichtig ist? Und wenn ja, wie? Ich könnte höchstens den Notar anhören, denn der Ehemann ist ja verschieden und die anderen sind sich alle einig.
Ich kann mich einfach des Eindrucks nicht erwehren, dass ich hier zum Handlanger gemacht werden soll, um den Erben Steuern zu sparen.
Ach, vergaß ich zu erwähnen, das der Nachlasswert ca. 3,1 Mios beträgt?
( Ich gebe zu, ich bin etwas angenagt, weil ich die Vorgehensweise ziemlich widerlich finde! )
Hat jemand eine Idee, wie ich aus der Nummer rauskomme?