Hallo,
noch eine kurze Frage bevors bald ins wohlverdiente Wochenende geht;
PKH wurde in einer Familiensache der Ast.in ohne Ratenzahlung bewilligt, das Verfahren ist seit Anfang 2008 beendet.
Nach drei Jahren PKH-Überprüfung ohne Verbesserung der wirtsch. Verh. hat die Ast.in nun einen ordentlichen Job, sodass jetzt Ratenzahlung angeordnet wurde.
Die Ast.-V.in wendet sich nunmehr nicht gegen die angeordnete Höhe der Raten, sondern dagegen, dass die Ast.in die Raten länger zahlen muss, als die Überprüfungsfrist nach § 120 IV ZPO dauert. Nach Musielak, § 115 ZPO Rn. 33 habe ich mich entschlossen, ihrer Auffassung nicht zu folgen. ABER, wohin jetzt mit dem Rechtsmittel? Sie wendet sich ja nicht gegen den Beschluss über die Anordnung der Raten, sondern gegen die Dauer der Ratenzahlung, also den Ratenplan... der bei uns von den Serviceeinheiten gefertigt wird.
Ich möchte dem RM nicht abhelfen, aber dann? Vorlage Richter, BZ, OLG???
DANKE für eure Antworten und ein schönes Wochenende!