Hallo liebe Leute, ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung ein paar Tips und Hinweise bezüglich eines Sachverhalts zu erhalten. Kurz zu mir: Ich habe vor 2 Monaten mein Referendariat begonnen und arbeite nebenher in einer kleinen Kanzlei. Dort habe ich einen Sachverhalt zur Bearbeitung gekriegt, der mich vor einige Probleme stellt. Ich war bereits im Handelsregister vor Ort und habe dort einen Rechtspfleger um Auskunft gebeten, der war jedoch von meinem Vortrag nicht so begeistert ;).
Zum Fall: GmbH mit 2 Gesellschaftern, A ist Geschäftsführer B Gesellschafter. Die GmbH existiert seit 2009 und wurde nie tätig. Sie hat weder geworben, noch sonst irgendwelche Geschäfte bzw. Verträge geschlossen. A wurde per notariell geschlossenem Gesellschaftsvertrag zum GF bestimmt. Zwischen der GmbH und A existiert kein weiterer Anstellungsvertrag/Dienstvertrag. Seit einiger Zeit erhält A Post von verschiedenen Stellen. Hierunter sind die IHK, sowie das Finanzamt bzw. das Bundesamt für Justiz, von denen Beiträge bzw. Abgaben gefordert werden. A möchte schon seit Ende 2010 das Amt des GF niederlegen, und hat dies auch persönlich bzw. über die Kanzlei dem anderen Gesellschafter mitgeteilt. Von seiten des B keine Reaktion. Meine Einschätzung ist nun, dass A einfach beim Handelsregister die Niederlegung seiner Stellung als GF der GmbH beantragen sollte und nachweisen muss, dass er dies dem anderen Gesellschafter angezeigt hat. Eine Gesellschafterversammlung einzuberufen erscheint unmöglich, somit müsste dies doch genügen.
Meine Frage an euch ist nun, ob er diese Niederlegung so einfach beantragen kann? Liegt hier nicht eine mögliche Niederlegung zur Unzeit vor, da die GmbH vertreten durch A derzeit von den oben genannten Stellen Forderungen erfüllen muss? Muss A die Bestellung eines Notgeschäftsführers beantragen? Ich bin im Gesellschaftsrecht nicht so fit und dachte mir, dass hier einige sehr gute Kenntnisse der Materie haben. Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus! Falls ich hier gänzlich falsch sein sollte, oder Fragen von Referendaren nicht so gerne gesehen sind, entschuldige ich mich.
Viele Grüße Michael Meng