Fiskuserbschein-Formulierungsfrage

  • Folgendes Problem- ich habe das Erbrecht des Fiskus festgestellt und es wurde auch ein ES beantragt. Habe diesen erteilt mit der Formulierung:
    EL ist beerbt worden
    von dem niedersächsischen Fiskus vertr. durch usw.

    Meine GB-Kollegin hat nun den Grundbuchberichtigungsantrag vorliegen und ist der Auffassung mein ES ist falsch und hätte auf Land Niedersachsen lauten müssen und beruft sich dabei auf den Wortlaut des § 1936 BGB, da dort ja nun Land und nicht Fiskus steht.

    Hatte jemand schon mal ein ähnliches Problem?
    Bin total unsicher....bin zwar der Auffassung, dass mein ES richtig ist, da der Fiskus ja der Vertreter des Landes ist aber richtig begründen kann ich es nicht. :confused:

  • Es muss heißen "Land Niedersachsen".

    (Ist doch nichts anderes beim Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, Betroffener vertreten durch Betreuer, GmbH vertreten durch GF.)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Gleichwohl ist der Erbschein nicht falsch, sondern der Erbe ist unschädlicherweise nur falsch bezeichnet. Der Erbschein ist somit taugliche Eintragungsgrundlage und nicht einzuziehen.

    Die Kollegin möge die Erbfolge einfach "richtig" eintragen.

  • @Jörg: Meine Kollegin meint es müsse halt Land statt Fiskus heißen.
    Obwohl ich der Meinung bin, dass wenn ich den Fiskus als Erben feststelle, muss der Erbschein ja logischerweise eigentlich auch auf den Fiskus lauten....aber das scheint ja wohl nicht so zu sein.
    Man lernt halt nie aus!:)

  • @Jörg: Meine Kollegin meint es müsse halt Land statt Fiskus heißen.
    Obwohl ich der Meinung bin, dass wenn ich den Fiskus als Erben feststelle, muss der Erbschein ja logischerweise eigentlich auch auf den Fiskus lauten....aber das scheint ja wohl nicht so zu sein.
    Man lernt halt nie aus!:)

    Wir lernen aber nur daraus, dass es manchmal unterschiedliche Sichtweisen gibt. Damit ist nicht gesagt, dass die eine ausschließlich richtig ist... :teufel:

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