Folgendes Problem- ich habe das Erbrecht des Fiskus festgestellt und es wurde auch ein ES beantragt. Habe diesen erteilt mit der Formulierung:
EL ist beerbt worden
von dem niedersächsischen Fiskus vertr. durch usw.
Meine GB-Kollegin hat nun den Grundbuchberichtigungsantrag vorliegen und ist der Auffassung mein ES ist falsch und hätte auf Land Niedersachsen lauten müssen und beruft sich dabei auf den Wortlaut des § 1936 BGB, da dort ja nun Land und nicht Fiskus steht.
Hatte jemand schon mal ein ähnliches Problem?
Bin total unsicher....bin zwar der Auffassung, dass mein ES richtig ist, da der Fiskus ja der Vertreter des Landes ist aber richtig begründen kann ich es nicht.