Er dachte, das Geld sei bereits bei uns. Seit November (!!!) wurden seinem Konto die pfändbaren Beträge entnommen. Angekommen ist bisher bei uns noch nichts. Auf Nachfrage erhielt er von seiner Bank die Antwort, das Geld sei auf einem Zwischenkonto.Es scheint bei einigen Instituten gängige Praxis zu sein, Geld von Schuldnern auf Zwischenkonten zu parken. Unser Pfändungssoftware Hersteller wollte uns das auch ans Herz legen. Separierung nennt er das. Ich krieg dann immer einen kleinen Anfall, denn ich denke, dass das schlicht verboten ist.
Abgesehen davon, dass der Verbleib des Geldes für den Kunden nicht mehr nachvollziehbar ist, verstößt es gegen den Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEAO zu § 154 (3) Auszug: "Verboten ist die Abwicklung von Geschäftsvorfällen über sog. CpD-Konten wenn der Name des Begünstigten bekannt ist oder unschwer ermittelt werden kann und für ihn bereits ein entsprechendes Konto geführt wird."
Warum verboten?
Durch eine Separierung wird der gepfändete Betrag auf ein Zwischenkonto gebucht und das Girokonto braucht nicht gesperrt zu werden. Nach Ablauf der Auszahlungssperrfrist (4 Wochen) wird an den Gläubiger überwiesen. Falls bis dahin Aufhebung vorliegt , wird zurück gebucht.
Allerdings muss nach spätestens 4 Wochen das Geld vom Zwischenkonto runter. Bei richtiger Anwendung eine gute Sache