die Nachtragsverteilung (NTV) stellt einen ja immer wieder vor komische Fragen, so wie diese:
RSB-Verfahren ist bisher komplett masselos. Nun kommen 2.100 EUR aus einer Lebensversicherung rein, die im Wege der NTV unters Volk gebracht werden sollen.
Darf ich aus diesem Geldeingang die 119,- EUR für das abgelaufene Jahr der WVP entnehmen und muss auch die offenen Gerichtskosten erst daraus bezahlen? Oder ist der Betrag komplett für die NTV 'reserviert' und ich hole mir die 119 EUR über die Stundung aus der Landeskasse?