Moin.
Nachdem ich über die SuFu nichts wirklich Erhellendes gefunden habe, schildere ich mal den Fall:
Das AG beschließt Entlassung des Vorbetreuers nach § 1908 b Abs. 1 BGB, "da ein wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt", verweist auf den Bericht der Betreuungsbehörde und bestellt mich mit sofortiger Wirkung für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Vertretung ggü. Behörden und der Pflegeeinrichtung.
Der Betreute kann nicht gehen, ist schwer krank (Leukämie, Anus praeter etc.) und mittellos (ihm bleibt nur das Taschengeld der Grundsicherung), zudem sehr unvernünftig im Umgang mit dem wenigen Geld.
Es folgt eine dürftige Übergabe weniger Schriftstücke, dabei eine "Lachnummer" von Rechnungslegung.
Dann stellt sich heraus, daß es entgegen der RL erhebliche Mietrückstände des Betreuten im Heim und eine unerledigte Privatinsolvenz gibt, kein Feststellungsantrag beim Versorgungsamt gestellt ist, neue Forderungen gegen den Betreuten nicht bearbeitet und nun beim Inkasso gelandet sind, die Rückstände mangels Bankauszügen nicht zu klären sind (kostenpflichtige Ersatzauszüge kann sich der Betreute nicht leisten), darlehensweise Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung war nicht geklärt...
Inzwischen hat der Betreute einen Schwerbehindertenausweis, Beförderungspauschale ist beantragt, Zuzahlung ist geregelt, Übernahme der Mietrückstände durch die Grundsicherung etc., außerdem ist der persönliche Kontakt zwar kontrovers, aber intensiv und sachorientiert.
Der Betreute hat z.B. seinen Personalausweis wieder, den er über ein Jahr nicht gesehen hat...
Nun möchte ich meinen Vergütungsantrag stellen.
Und hätte gern mehr als die sechs Stunden für das Folgequartal.
Wenn ich es recht sehe, bleibt nur ein Antrag auf Anerkennung als Erstbestellung, Vergütung aus der Staatskasse.
Was wäre für Euch Voraussetzung für eine Bewilligung?