Folgender Fall:
Es läuft das Restschuldbefreiungsverfahren. Nun reicht der Treuhänder ein Schreiben ein, aus dem hervorgeht, dass ein Grundstück des Schuldners inzwischen zwangsversteigert wurde und ein nicht unerheblicher Überschuss vorhanden ist, den der Treuhänder derzeit in Besitz hat.
Kann hier Nachtragsverteilung angeordnet werden? Meines Erachtens sind die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Insolvenzverwalter das Grundstück im Insolvenzverfahren damals freigegeben hatte.
Ich stütze mich hier auch auf den Beschluss des LG Dortmund - 9 T 212/10 - vom 21.06.2010.
Oder würdet Ihr sagen, da es sich hier nicht um Vergleichsverhandlungen, sondern um die Zwangsversteigerung handelte, die die Immobilie wieder werthaltig gemacht hat, trifft dies nicht auf vorliegenden Fall zu?