Ich sehe einen Nachweis des Verdienstausfalles als erforderlich an, mag dessen Nachweis auch schwieriger sein als bei einem Arbeitnehmer.
Warum aber z. B. bei einem angestellten Geschäftsführer ein Nachweis des Verdienstausfalles nahezu unmöglich sein soll, erschließt sich mir nicht.
Mal abgesehen von den Selbstständigen, die aufstockendes ALG II in Anspruch nehmen müssen und kaum oder gar keinen Gewinn aus der Selbstständigkeit erzielen.