Was haltet ihr von Einschränkungen im Aufgabenkreis wie z.B.:
"Vermögenssorge ohne Kontenverwaltung"
"Vermögenssorge ohne Verfügungen über Konten"
....?Gibt es sowas bei euch?
Klar ; ständig , wenn der Betreuer eine Bankvollmacht hat.
In dem Fall dann keine Rl-Pflicht des Betreuers.