In einer Nachlasssache gibt es einen Testamentsvollstrecker, dem alle Rechte und Befugnisse zustehen, die ihm eingeräumt werden können, und der in der Eingehung von Verbindlichkeiten nicht beschränkt ist. Er ist jedoch nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der TV hat jetzt die Eintragung einer Grundschuld für sich selbst zulasten eines im Nachlass befindlichen Grundeigentums bewilligt und beantragt. Die Grundschuldbestellung erfolgt nach dem Inhalt der Urkunde zur Absicherung der derzeit nicht realisierbaren Testamentsvollstreckervergütung.
Kann die Grundschuld so eingetragen werden?