Guten Morgen,
folgendes Problem:
Ich wollte auf dem Wohnungseigentum eines Angeklagten eine Arresthypothek eintragen lassen. Leider hat der Schlingel im September letzten Jahres sein Wohnungseigentum auf seine Frau übertragen. Nun sitze ich hilflos vor der Akte und weiß nicht was ich tun soll. Habe schon über Anfechtung nach AnfG nachgedacht, aber da fehlt mir ja der vollstreckbare Schuldtitel. Habe lediglich den Beschluss vom dinglichen Arrest. Zur Klärung meiner Unwissenheit möchte ich hinzufügen, dass ich noch Anwärterin bin Ich hoffe irgendjemand kann mir behilflich sein. Danke im voraus.