Hallo
Ich habe gleich Verteilungstermin, bei dem ich auch auf die Rangklasse 2 zuteile, und zwar den Höchstbetrag (5% des Verkehrswertes). Die WEG-Verwaltung hat neben den Hausgeldern auch bisherige Vollstreckungskosten und Zinsen angemeldet. Diese fallen ja auch in die Rangklasse 2. Nunmehr stellt sich die Frage, in welcher Reihenfolge zugeteilt wird: nach dem Grundsatz: Kosten - Zinsen - Hauptforderung? In meinem Fall wäre dann lediglich ein Teil der bisherigen Vollstreckungskosten gedeckt. Die Frage stellt sich ja auch spätestens bei dem Titelvermerk...
Vielen Dank
Hausgelder im Teilungsplan
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Santos -
21. März 2012 um 09:42
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Oh je - kann mir denn niemand helfen?
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Wurde denn aus Klasse 2 versteigert oder hat die WEG die Ansprüche nur angemeldet?
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Die WEG-Gesellschaft war dem Verfahren beigetreten...
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ich sehe das auch Kosten der dingl. ZV, Zinsen, Hauptforderung.
Soweit es vorher auffällt, dass die gesamte Forderung 5% übersteigt, würde ich auch wegen 10 Abs.1 Satz 1 den Gläubiger um Mitteilung bitten, in welcher Reihenfolge zugeteilt werden soll.
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Ohne anderslautenden Antrag würde ich mich nach § 12 ZVG richten und die dortige Rangfolge zugrunde legen
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Und dann einen gleichlautenden Titelvermerk auf Urteil und KFB?
Das lässt sich ja sonst gar nicht trennen... die Rechtsverfolgungskosten beziehen sich ja auf beide Titel...
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Dann würde ich auf beiden Titel einen Vermerk machen unter Hinweis auf den anderen Titelvermerk, so dass klar ist, dass der Betrag auf beiden Titeln berücksichtigt wurde aber eben nicht zweimal zugeteilt wurde.
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OK - vielen Dank für die Antworten
es hilft wohl nichts - dann mache ich mich jetzt doch mal an die kompizierte Rechnung nebst Titelvermerk
Ich teile auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung aus 2 Titeln zu
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