Da ich weder in diversen GB- Kommentaren noch in WEG-Kommentaren etwas passendes gefunden habe, hoffe ich, das ihr mir weiterhelfen könnt.
Und zwar ist im WEG Grundbuch eingetragen, dass die Veräußerung der Zustimmung von mindestens 350/10000 Miteigentumsanteilen bedarf.
Mir liegt eine Zustimmung des A vor, der zusammen mit B als Eigetümer zu je 1/2 eines 50/10000 Miteigentumsanteils eingetragen ist. Ist darin nun eine Zustimmung von 25/10000 Anteilen zu sehen oder hilft mir diese Zustimmung gar nicht?
In einem weiteren Blatt sind vier Personen in Erbengemeinschaft eingetragen, von deren einer zustimmt. Da hier eine Gesamthandsgemeinschaft vorliegt, zählt die Zustimmung eines Mitglieds der Erbengemeinschaft m. E. überhaupt nicht. Ist meine Überlegung so richtig?