Hallo,
ich habe gerade die Suchfunktion gequält, aber leider nichts passendes gefunden.
Ich habe hier einen Fall:
Schuldnerin (Privatperson) übergibt an einen Dritten (Privatperson) Bargeld.
Dieser Dritte zahlt das Geld auf sein eigenes Bankkonto, um so die Verbindlichkeiten der Schuldnerin zu begleichen.
Ein Anspruch für den Bargeldtransfer geibt es nicht.
Nun wird behauptet, dass das Geld treuhänderisch verwaltet wird, was ich mir bei Privatkonten nicht vorstellen kann.
Sind diese Zahlungen anfechtbar, gibt es dazu irgendwelche Entscheidungen des BGH?
Als weitere Frage käme in Betracht, ob eine solche Treuhandabrede anfechtbar wäre, sollte diese denn existieren?
Bin für alle Anregungen offen.