Verein wird Körperschaft d. ö. Rechts. Löschung?

  • :)Mir liegt gerade die per Umlauf zur Verfügung gestellte Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vor. Diese ist auf Nachfragen des AG München hin erstellt worden.

    Der Tenor ist der, dass die Löschung wie schon richtig vermutet nicht erfolgen dürfte.

    Zu Schade, dass ich das "Gutachten" für meinen Zurückweisungsbeschluss noch nicht hatte. Aber wir haben ja alle ähnlich argumentiert.
    :)




    könntest du mir den Beschluss vielleicht schicken?
    Wir kommen hier mit den Verfahren auch nicht weiter und der Dachverband weigert sich den ntrag zurückzunehmen.

  • Vielen Dank für diese Beiträge, klasse! Denn selbstverständlich haben auch wir dasselbe Problem. Auch ich vertrete die Meinung, dass die einzelnen Vereine nicht so einfach von Amts wegen zu löschen sind, weil die Änderung der Rechtsform betreffend die "Untergliederungen" kein Automatismus sein dürfte, sondern von der betreffenden Mitgliederversammlung zu beschließen wäre.

  • Hallo Vereinsregisterrechtspfleger, wie ging es bei Euch in dem Fall weiter?
    Bei uns kam jetzt ebenfalls eine kilometerlange Stellungnahme, die aber nichts Neues beinhaltete.
    Hat schon jemand erfolgreich zurückgewiesen? Wurde Rechtsmittel eingelegt?

  • Heute kam eine Mitteilung des JM/FM B-W, dass das Kultusministerium prüfe, ob auch in B-W die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wird. Bereits erfolgte Löschungen im Vereinsregister seien nach Auffassung des Kultusministeriums rechtswidrig.
    Ich werde also endgültig meinem Verein mitteilen, dass ich nicht lösche.

  • mona:
    Bei uns ist diese Mitteilung noch nicht eingetrudelt. Kannst du mir die bitte mal zukommen lassen? Mit unserer Löschungs-Anmeldung sind nämlich noch nicht viel weiter... :(

  • hallo an alle,

    auch in hessen wurde uns endlich eine Verfügung des HMdJ und ein Schreiben des Hessischen Kultusministers vorgelegt, wonach die Vereine nicht gelöscht werden sollen.
    Auch in Hessen habe man die Verleihung der Rechte einer Körperschaft beantragt, darüber sei jedoch noch nicht entschieden.
    Die Verleihung für den bisherigen Berliner Vereins hat definitiv keine Auswirkungen auf die in anderen Bundesländern existierenden eigenständigen e.V.

    Da ich leider leider
    :selbersch
    die bei uns bestehenden Vereine gelöscht hatte, wie wohl in Hessen vielfach praktiziert, habe ich mich jetzt dazu entschlossen alle wieder einzutragen, da zwischenzeitlich auch das Grundbuchamt mit der Sache beschäftigt ist.

  • auch in hessen wurde uns endlich eine Verfügung des HMdJ und ein Schreiben des Hessischen Kultusministers vorgelegt, wonach die Vereine nicht gelöscht werden sollen.


    "Witzig" fand ich aber den zeitlichen Ablauf:
    Am 18.7.2006 wurde der "Antrag auf Zweitverleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts in Hessen" gestellt, am 09.03.2007 informiert das Kultusministerium das JuMi über seine Rechtsauffassung (Lö. v. A. wg. nicht möglich) und am 05.04. leitet das OLG dieses Schreiben weiter.
    Da war nur leider bei fast allen Gerichten schon alles zu spät...

  • Ja leider, und am 05.04. ist das alles per mail bei unserer Verwaltung eingegangen, und heute habe ich es dann auch mal auf den Tisch bekommen.
    Hatte interessehalber mal im Intranet bei der Registerbeauskunftung hessenweit gesucht, und festgestellt, dass wirklich viele gelöscht haben. Ich muss zugeben mir in der Sache nicht die notwendigen Gedanken gemacht zu haben.

  • Hallo Ihr Registercracks,

    das Problem hat nunmehr auch die Grundbuchämter erreicht. Gerade scheint sich die Frage in Schleswig-Holstein zu stellen.
    Es wäre nett, wenn Ihr vielleicht hier weiterhelfen könntet.

    Life is short... eat dessert first!

  • Ich möchte mich hier jetzt nicht als (wenn überhaupt jemals: gewesener) Registerfachmann darstellen, aber m.E. ist die Rechtslage schon ohne Erlasse, die, nebenbei bemerkt, keinen bindenden Einfluss auf die Entscheidungen von Rechtspflegern haben können und nur informatorisch zu sehen sind, eindeutig. Jeder örtliche Verein ist eine selbstständige juristische Person und keiner wurde durch die Anerkennung in Berlin aufgelöst, verschmolzen oder ist erloschen. Es handelt sich gerade nicht um unselbstständige Untergliederungen der Körperschaft in Berlin. Wie eine andere Rechtsmeinung überzeugend begründet werden könnte, erschließt sich mir nicht. Die Entstehungsgeschichte oder die Löschung durch verschiedene Gerichte sind nicht relevant. Dabei werden die juristische Stellung von Vereinen, deren Selbstbestimmung, Satzung und das Vereinsrecht völlig verkannt und zudem wird übersehen, wessen Anerkennung konkret erfolgte.

  • Nach unserem Widerstand, die Vereine hier (Dortmund) zu löschen und nach tel. Rücksprache mit der Körperschaft trudeln nunmehr Anmeldungen ein, nach der der Verein auf die Rechtsfähigkeit verzichtet.

  • Ich bin zwar selbst nicht betroffen, aber einzelne Kolleg(inn)en hatten dieses Problem auch. Wir hatten zunächst vorgeschlagen -wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik -sic!- bei der Verleihungsbehörde in Berlin nachzufragen, ob und ggf. welche Auswirkungen diese Verleihung auf Untergruppierungen in anderen Bundesländern habe.
    Dann kam uns der Erlass unseres JM nebst Anlagen -Siehe beigefügte Auszüge- gerade recht.

  • Nach unserem Widerstand, die Vereine hier (Dortmund) zu löschen und nach tel. Rücksprache mit der Körperschaft trudeln nunmehr Anmeldungen ein, nach der der Verein auf die Rechtsfähigkeit verzichtet.


    schlehct ist nur, dass sie vielleicht und über grundbesitz verfügen....und was dann?

  • @ mikschu:

    Wenn die Vereine über Grundbesitz verfügen, dürfte die Lösung dieses Problems bei den Vereinen liegen.
    Dem Verein zu verbieten auf die Rechtsfähigkeit zu verzichten, dürfte überschreitet die Kompetenz des Registergerichtes.

  • na verbieten will ich denen das ja auch gar nicht, aber sollte vielleicht ein hinweis auf diese problematik übersandt werden, it der frae, ob sie wirklich verzichten wollen....?

  • Ich denke, dass ein Hinweis nicht erforderlich sein dürfte, da hinter dem Verzicht auf die Rechtsfähigkeit ja im Eigentlichen die K.d.ö.R. Z*** J*** steckt. Die wird schon entsprechend rechtlich geschultes Personal haben.

    Klarnamen (etwas verspätet) editiert (Andreas, Mod.).

  • Ich habe gerade auch einen Antrag auf Eintragung des Verzichts der Rechtsfähigkeit auf den Tisch bekommen. Diesem liegt ein Beschluss der Mitgliederversammlung (aller Mitglieder) bei, dass der Verein auf seine Rechtsfähigkeit verzichtet. Mein Problem ist, dass der Satz "Der Verein hat mit Beschluss aller Mitglieder auf die Rechtsfähigkeit verzichtet, da er als Untergliederung von Jehovas Zeugen in Deutschland, K.d.ö.R. fortbesteht". Ich würde den ersten Halbsatz gerne eintragen (falls der Beschluss satzungsgemäß und formell in Ordnung ist -muß ich noch prüfen-), habe aber starke Bedenken den zweiten Halbsatz einzutragen, da er m.E. nicht ins Register gehört. Ich möchte den Verein anschreiben und ihm mitteilen, dass ich beabsichtige folgenden Text einzutragen: Der Verein hat mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom... auf die Rechtsfähigkeit verzichtet." Was haltet Ihr davon?

  • Wir haben diese Anmeldung(en) jetzt auch bekommen, weil wir nicht löschen wollten. Ich würd den zweiten Halbsatz auch nicht eintragen und den Verein vorher auch gar nicht fragen. Schließlich ist es immernoch Sache des Rechtspflegers, wie die Eintragung inhaltlich gefasst wird, solang die angemeldete Tatsache (hier: Verzicht auf Rechtsfähigkeit) enthalten ist.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

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