Hallo !
Mir liegt der Antrag des Betreuers auf Erteilung einer Genehmigung für die fristlose Kündigung des Pachtvertrages vor.
Ich habe jedoch bereits vor ca.8 Wochen die Kündigung bzw.Aufhebung des Vertrages genehmigt.Der Beschluss ist mittlerweile rechtskräftig.Bedarf die fristlose Kündigung jetzt nochmal der Genehmigung ?