Eine mittellose Betreute hat 50 Teile aus Meißner Porzellan geerbt. Die Betreuerin gibt den Wert mit nur 100,00 EUR an, wahrscheinlich schon mit der Angst im Nacken, dass Rückforderungen erhoben werden.
Ich werde nun zwar erst einmal die Angabe des tatsächlichen Wertes verlangen, aber auch ich habe damit das (moralische) Problem: Muss ich dann denn Regress für Betreuervergütungen aus der Staatskasse erheben und damit den Verkauf der geerbten Teile erzwingen?
Es sind doch immerhin Erinnerungsstücke, die sie testamentarisch extra erhalten sollte.
Wie geht ihr in solcher Situation vor?