Hallo zusammen: Wer kennt sich denn im Kirchenrecht aus? Eine ev. Kirchengemeinde meldet eine Forderung an. Ist die rechtsfähig oder die Landeskirche? Oder wer sonst?
Kirchengemeinde als Gläubigerin?
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DavidJan -
5. Juli 2012 um 09:18
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kirchenrechtlichen Personal- und Verbandskörperschaften des öffentlichen Rechts haben Körperschaftsstatus i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. Art 137 WRV, sind jedoch nichtstaatlich. Aus ihrem religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf ihre eigenen inneren Angelegen-heiten folgt originäre, nicht vom Staat abgeleitete öffentliche Gewalt (BVerfGE 18, 385 (386 f.); BVerfGE 30, 415 (428); BVerfGE 42, 312 (321 f.)).
MaW. Wenn man entsprechend organisiert ist, dann ist der jeweilige Sprengel rechtsfähig. Schau mal hier: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…tar.-Alleinerbe[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]
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In der evangelischen Kirche sind eigentlich immer die Kirchengemeinden rechtsfähig. Die Landeskirche ist es glaube ich auch. (Zum Beispiel ist die Kirchengemeinde auch Gläubigerin der Kirchensteuer, zumindest in Bayern). Falls Du es genaueres brauchst, sag Bescheid. ich habe Verbindung zu einem Lehrstuhl für Kirchenrecht.
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ev. Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentl. Rechts und damit rechtsfähig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenkreis
Warium sollten die schlechter gestellt sein als die Zeugen Jehovas?
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..Warium sollten die schlechter gestellt sein als die Zeugen Jehovas?
Vielleicht weil die näher dran sind ?
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Ich denke, man sollte da unterscheiden, um welche Landeskirche mit welcher Verfassung es jeweils geht. Teilweise wird das unterschiedlich gehandhabt.
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Da (Seeger MittBayNot 5/2003, 361) findet sich auch noch manches zu evangelischen Vermögensträgern. Stellt allerdings speziell auf Bayern ab.
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