Hallo Ihr Lieben,
ich habe gerade eine Sache vorliegen in der ich neben Eigentumsumschreibung und RückAV auch ein Veräußerungsverbot nach § 3 Abs. 10 S. 1 AusglLeistG eintragen soll. Dazu wurde mir eine Bescheinigung vorgelegt von der BVVG (Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH) in der steht, dass ein entspr. Veräußerungsverbot besteht (die Grundstücke wurden dann in der Anlage aufgeführt). Bewilligt wurde die Eintragung des Veräußerungsverbotes nicht, was gem. § 13 Abs. FlächenerwerbsVO wohl auch nicht nötig ist. Die Bescheinigung ist anscheinend ausreichend?
Ich weiss nicht so recht was ich bei dem Veräußerungsverbot nach AusgleichsleistG iVm Flächenerwerbsverordnung prüfen muss?!
Muss wirklich nur diese Bescheinigung über das Bestehen des Veräußerungsverbotes und die Angabe dahingehend im Kaufvertrag vorliegen?
Meine Bescheinigung wurde von der o.g. BVVG erteilt, das Siegel ist allerdings von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Die Person, die diese Bescheinigung unterschrieben hat, wurde von der BvS iSd § 13 Abs. 1 Satz 2 Flächenerwerbsverordnung ermächtigt. Ein Nachweis über die Ermächtigung liegt mir aber nicht vor. HILFE!
Vielen Dank im Voraus!