Ist es denn überhaupt möglich, dass der IV den Schuldner als AN beschäftigt , ich habe da so meine Zweifel?
Das ginge schon, aber hier nicht durchführbar wegen der besonderen Situation einer Arztpraxis, s.u.
Dann wäre aber der Schuldner bei sich selbst angestellt.....
Dies will zwar erst eimal nicht einleuchten, wenn der IV aber den Schuldner anstellt, das Anstellungsverhältnis aber vor Beendigung des Verfahrens nicht beendet, dann geht die AG-Funktion nach Abschluss des Verfahrens auf den Schuldner über.