Hallo zusammen..
ich muss eine kurze Frage loswerden und hoffe auf eure Hilfe. Im GB eingetragen ist eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft setzt sich hinsichtlich des Erbes derart auseinander, dass einer der Miterben das Grundstück zu Alleineigentum erhält. Es wird die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf EU bewilligt und beantragt. Funktioniert doch oder? Ich weiss, dass es bei der Erbteilsübertragung nicht geht, weil dort die Rechtslage außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist.
Danke und liebe Grüße