hi
ich hab einen Antrag einer Privatpartei ( Stromkonzern ) auf Kostenfestsetzung ( ja ich weiss soll vorkommen )
Sachverhalt
Mahnverfahren durch RA A eingeleitet
Widerspruch
Klageverfahren macht Partei selbst ( Sitz Karlsruhe ca 650 km entfernt ) durch eigene Rechtsabt.
Zum Termin wird Unterbevollmächtigter RA B entsandt.
SW : 2483,- €
Entscheidung vergleich KL. 20 % Bekl. 80 %
KF A lautet wie folgt
Mahnverfahren
RA A
VV3305 161,-
- VV 2300 24,15
Pauschale 20,00
Streitiges Verfahren
SW 2643,-
VV 3402 193,20
VV 1003 161
Pauschale 20,00
und Kosten in Höhe 43,- € für Porto - und Schriftsatzkosten
um die geht es mir. Die Kl. gliedert diese genau auf und nimmt pro Kopie 0,50 € und begründet es damit, das § 91 I S. 2 ZPO i. V. m. § 19 I S. 1 Nr 3 JVEG und § 7 JVEG 0,50 € / Kpoie ausweist und dei Partei nicht schlechter gestellt sein kann.
Mein Problem sind die Kosten überhaupt erstattungsfähig . Wenn ja dann doch nur 0.05 € / Kopie.
Hat jemd evtl. Rechtsprechung dazu oder andere Tipps . Bin für alles offen und hoffe auf baldieg Antwort . Will die Sache vor dem Urlaub vom Tisch haben.
Dank euch
gruss
wulfgerd