Ich habe hier den Fall, dass eine Betroffene eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht gemacht hat. Beide sind unterschrieben, aber nicht beglaubigt oder beurkundet. Problematisch ist, dass zwar die Patientenverfügung ein Datum trägt, die Vollmacht jedoch nicht. In der Patientenverfügung ist jedoch erwähnt, dass am gleichen Tag eine Vollmacht errichtet wurde. Führt das fehlende Datum der Vollmacht tatsächlich zu ihrer Unwirksamkeit? Das Heim will die Vollmacht nicht anerkennen und sagte zur Bevollmächtigten, dass diese hier eine Betreuung anregen müsste. Wie seht ihr das?
Das Heim bezweifelt ggf., ob der Betroffener zur Zeit der Vollmachtserrichtung noch geschäftsfähig war?
(Aus dem Zusammenhang mit der Patientenverfügung ergibt sich aus meiner Sicht jedoch ausreichend der Tag der Vollmachtserteilung.)
Somit dürfte der Richter aufgrund der Vollmacht die Anordnung einer Betreuung wohl ablehnen.